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Statuten

1 Name

1.1 Das Opel- Team „Mythenblick“ bildet im Rahmen dieser Statuten einen Verein
im Sinne des ZGB Art. 60- 79.

2 Zweck

2.1 Die Ziele des Teams (Vereins) sind:

Die aktive Teilnahme zwecks Austauschs von Informationen und Erfahrungen
Betreffend bestehenden, sowie neuen Modellen der Fahrzeugmarke OPEL.

3 Mitgliedschaft

3.1 Das Team (Verein) besteht aus Vorstands-, Aktiv-, Passiv-, Familie-, Freund- und Ehrenmitglieder.

3.2 Aktiv- Mitglied

3.2.1
Grundsätzlich kann jedermann (auch Personen weibliche Geschlechts) Aktiv- Mitglied
des Opel- Team Mythenblick werden, sofern die betreffende Person folgende Punkte
erfüllt:

3.2.2 Mindestalter: Ab dem 16. Lebensjahr
(bei Familienmitgliedschaft besteht für Kinder keine Alterseinschränkung.)

3.2.3 Höchstalter: nach Absprache mit dem Vorstand

3.2.4 Voll Handlungsfähig ist

3.2.5 Für Aktivmitglieder ist der Aufkleber des Opel Team Mythenblick Obligatorisch

3.2.6 Bei Offiziellen Anlässen ist das Tragen des T-Shirts Obligatorisch











3.3 Passiv- Mitglied

3.3.1 Für Passiv-Mitglieder ist die Teilnahme an der GV und am Weihnachtsessen Obligatorisch

3.3.2 Gönner kann jeder werden

3.6 Ehren- Mitglied

3.6.1
Ehren- Mitglieder können nur diejenigen Personen werden, die sich durch besondere
Verdienste im Team auszeichnet haben; und durch den Vorstand oder die Generalversammlung ernannt werden.

3.6.2 Die Ehren- Mitglieder (wenn vorhanden) sind stimmberechtigt in allen Angelegenheiten.

4 Eintritt

4.1 Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.

4.1.1 Über die definitive Aufnahme entscheidet das Team.



5 Austritt

5.1 Der Austritt aus dem Opel- Team Mythenblick ist jederzeit möglich und muss schriftlich an den Präsidenten eingereicht werden. Der geleistete Jahresbeitrag bleibt
In der Teamkasse.

6 Ausschluss

6.1 Der Vorstand des Opel- Team Mythenblick kann jedes Mitglied aus dem Team ausschliessen,
die Schäden jeglicher Art verursachen oder nicht das erwünschte Interesse an dem Team zeigen.

7 Beiträge

7.1 Die Beiträge für Mitglieder des Opel- Team Mythenblick sind wie folgt festgelegt:
a) Vorstands- Mitglied: 360 Fr./ Ende Jahr fällig.
b) Aktiv- Mitglied: 360 Fr./ Ende Jahr fällig.
c) Passiv- Mitglied: 100 Fr./ Jahr.
d) Mitglied / Gönner: mind. Passiv- Mitgliederbeitrag.
e) Ehren- Mitglied: nach Absprache des Vorstands.









7.2 Das Guthaben, das in der Kasse vorhanden ist, wird ausschliesslich nur für das Team und die Mitglieder verwendet.

7.3 Zum Guthaben in der Kasse haben folgende Personen Zugang:
a) Präsident
b) Vize-Präsident
c) Kassier

8 Generalversammlung

8.1.1 Die ordentliche Generalversammlung, des Opel- Team Mythenblick, findet einmal jährlich ( Januar ) statt.

8.1.2 Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit vom Vorstand oder den Mitgliedern beantragt werden. Dies muss jedoch durch einen schriftlichen Antrag
z. H. des Präsidenten erfolgen.

8.2 Die Team- (Vereins-) Beschlüsse werden mit der Stimmenmehrheit der anwesenden
Mitgliedern gültig.

8.3.1 Die Generalversammlung wird vom Präsidenten geleitet.

8.3.2 Falls dies nicht möglich ist, übernimmt der Vize- Präsident die Leitung.

8.4 An der Generalversammlung wird gewählt:
a) Der Vorstand

8.5 Bei unentschuldigter GV wird eine Busse von Fr. 50.- zugunsten der Team Kasse erhoben.
Die Entschuldigung ist mind. 1 Woche im Voraus an den Präsidenten oder Vize-Präsidenten mitzuteilen.

9 Vorstand

9.1 Der Vorstand des Opel- Team Mythenblick setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
a) Präsident
b) Vize- Präsident
c) Kassier
d) Beisitzer / Materialwart

9.2. Der Vorstand wird jeweils für 1 Kalenderjahr gewählt. Danach findet eine Neuwahl statt (GV). Wiederwahl möglich.

9.2.1 Wird grobfahrlässig gehandelt oder ist kein Interesse vorhanden, können Vorstands- Mitglieder jedoch vorzeitig von Ihrem Amt entlassen werden.





9.3 Der Vorstand hat folgende Rechte:
a) Ausschluss von Mitgliedern (siehe Art. 6.1)
b) Ausschluss von Vorstands- Mitgliedern (siehe Art. 9.2.1)
c) Neuaufnahme von Mitglieder
d) Arrangieren von Team- Anlässen

9.4 Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Vorstands- Mitglieder:
a) Präsident
- Vertretung des Opel- Team Mythenblick gegenüber anderen Teams, Clubs,
Vereinen, Behörden Oder Privatpersonen.
- Leitung der Sitzungen
- Durchführung von Team- Veranstaltungen

b) Vizepräsident
- Vertretung sowie Unterstützung des Präsidenten


c) Kassier
- Überwachung der Beitragszahlung
- Erstellen eines Jahresberichts der Einnahmen und Ausgaben
- Neue Beitragsliste fürs neue Jahr (Dezember)

d) Beisitzer / Materialwart
- Ist für die Team- Artikel verantwortlich

10 Auflösung

10.1 Die Auflösung des Opel- Team Mythenblick kann nur per Ende Jahr erfolgen und
zwar durch Team- (Vereins-) Beschluss an der Generalversammlung.

11 Schlussbestimmung

11.1 Private Unstimmigkeiten unter Team- Mitgliedern, werden im Opel- Team Mythenblick
weder geduldet, noch ausgetragen. Und könnte den Ausschluss bedeuten.

11.2 Die Statuten werden am 9. Januar 2010 in Kraft treten.




Opel- Team Mythenblick

Der Präsident Der Vize- Präsident
Thomas Fässler Urs Meier